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Familienrecht

Die Beratung bei einer drohenden Ehescheidung, beim Unterhaltsstreit und im Kampf um das Umgangsrecht greift tief in die persönliche Sphäre des Mandanten ein. Die plötzliche Änderung der Lebenssituation erfordert einen erfahrenen Berater mit Weitblick. Rasch einen persönlichen Beratungstermin zu erhalten bewahrt vor Fehlern und übereilten Entscheidungen.

Die Ehescheidung kann beantragt werden, wenn etwa die Hälfte des Trennungsjahres abgelaufen ist. Ausnahmsweise ist eine Härtefallscheidung beim Vorliegen besonderer Umstände, die in der Person des Antragsgegners liegen, möglich. Die Ehescheidung muss von einem Rechtsanwalt beantragt werden.

Ich biete auch an, die einverständliche Ehescheidung durchzuführen. Sie können gern einen Termin vereinbaren oder bereits jetzt ein Formular ausfüllen und mir übersenden. Wir werden dann gemeinsam die Kosten so gering wie möglich halten, wobei die eigentliche Streitwertfestsetzung durch das Familiengericht nach Ihren Einkommensangaben erfolgt. Die Rechtsanwaltsvergütung und die Gerichtskosten sind dann zwingend aus diesen Angaben zu ermitteln. Im Falle der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn eine Partei beim Scheidungstermin anwaltlich vertreten ist, was ich gerne übernehme.

Ich nehme in der Regel alle Termine selbst wahr. Nur bei besonderer Absprache schicke ich zur Vermeidung hoher Fahrtkosten einen örtlichen Vertreter, der im Termin die nötigen Anträge stellt und Sie begleitet.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

 

Versorgungsausgleich

Haben Sie keinen Ehevertrag, muss anlässlich der Ehescheidung der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich geregelt werden. Es werden alle Rentenansprüche ermittelt, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, und der Höhe nach ausgeglichen.

 

Hausrat

Die Regelung der Auseinandersetzung des Hausrates sollten Sie im Zweifel selbst vornehmen. Über Details einer zu erzielenden Regelung berate ich Sie gern und umfassend.

 

Unterhalt

Zur Beratung im Trennungsfall gehört natürlich auch die Berechnung der Unterhaltsansprüche für Sie und Ihre Kinder oder die Abwehr von unberechtigten Unterhaltsansprüchen. Das neue Unterhaltsrecht seit dem 1.1.2008 bietet auch Anlass zur Überprüfung bestehender Unterhaltstitel (siehe auch meinen Artikel in der Zeitschrift Karlsruher Kind vom Dezember 2007).

 

Zugewinnausgleich

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sollen die während der Ehe erworbenen Vermögen ausgeglichen werden. Die korrekte Erfassung aller Vermögenspositionen und die Bewertung – notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen – ist unabdingbare Voraussetzung, um Ihre Ansprüche gegenüber dem früheren Ehepartner geltend zu machen. Die Berücksichtigung ehegemeinsamer Schulden, Schenkungen und Erbschaften sowie unbenannte Zuwendungen sind hier einige Stichpunkte, die Ihren Beratungsbedarf aufzeigen.

 

Umgangsrecht und elterliche Sorge

Besonders beratungsintensiv sind alle Bereiche, in denen es um das Wohl Ihrer Kinder geht. Ich arbeite hier gern mit Ihnen zusammen, um für alle Beteiligte angemessene Lösungen zu erzielen. Auch im Falle der Scheidung bleiben Sie Eltern Ihrer Kinder, deshalb sollten persönliche Kränkungen nicht auf die Kinder übertragen werden.

Vereinbaren Sie gern einen Besprechungs- und Beratungstermin.

 

Erbrecht

Patchworkfamilien, das Vererben des kleinen oder mittelständischen Unternehmens, das Erbschaftssteuerrecht, insbesondere aber die umfangreiche Reform des Erbrechts mit den erneuerten Pflichtteilsentziehungsgründen und die Anrechnung der Pflege des Erblassers zeigen die Fülle der Themen auf, die Sie und mich beschäftigen. Von besonderem Interesse sind die Erbschafts- steuerbestimmungen, die eine vorausschauende Planung einer Nachfolgeregelung notwenig machen, gerade um das Familienheim tatsächlich steuerfrei vererben zu können.

Ein ordentlich entworfenes Testament ist die Grundlage dafür, den Willen des Erblassers zu verwirklichen und späteren Streit unter den Erben zu vermeiden. Die Beratung vor und nach dem Erbfall gehört in professionelle Hände – bitte sprechen Sie mich an. 

Ein Testament kann auf verschiedene Weise erstellt werden, handschriftlich oder notariell, Formfehler können, das liegt in der Natur der Sache, nicht mehr geheilt werden.

Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge in verschiedenen Ordnungen. Pflichtteilsrechte haben nur die bestimmte Verwandte, nämlich Kinder, Enkel und Urenkel, der überlebende Ehegatte, Eltern des Verstorbenen sowie der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; nicht aber die Geschwister.

Übrigens habe ich mich schon frühzeitig mit dem Erbrecht beschäftigt und meinen Doktortitel an der Universität Mannheim mit einem erbrechtlichen Thema zur Testamentsanfechtung wegen nicht bedachter Umstände nach § 2078 BGB erworben.