Ihr gutes Recht aus einer Hand

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Verkehrsrecht 

Jeder Verkehrsunfall trifft den Geschädigten ungelegen und unerwartet. Er sieht sich zur Erhaltung seiner Mobilität zu schnellen Entscheidungen gezwungen und begegnet Ratgebern mit vielfältigen Eigeninteressen: vom Autohaus und Werkstatt über das Mietwagenunternehmen bis zur gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Der Bundesgerichtshof hat stets betont, dass der schuldlos Geschädigte sich eines Anwalts zur Schadensregulierung bedienen darf, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zu bezahlen hat. Ich nehme zügig mit Ihnen den Unfall auf, ermittle die gegnerische Haftpflichtversicherung, melde Ihre Ansprüche an und berate Sie bis zur Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche auch in allen Spezial- und Sonderfällen. Hunderte von bereits durchgeführten Unfallregulierungen beweisen meine große Erfahrung auf diesem Gebiet. Gerne stelle ich auch den Kontakt zu einem erfahrenen Gutachter her.

Hier einige grundsätzliche Hinweise zur Schadensregulierung:

Sie haben Anspruch auf einen Neuwagen, wenn Ihr erheblich beschädigtes Fahrzeug nicht älter als einen Monat und keine höhere Fahrleistung als ca. 1000 km hat.

Auch bei älteren Fahrzeugen kann die Reparatur durchgeführt werden, wenn der Fahrzeugschaden nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes beträgt. Stichpunkte wie die fiktive Abrechnung, das Quotenvorrecht und die aktuelle Diskussion um die Inanspruchnahme eines Mietwagens zum Unfallersatztarif zeigen Ihnen, dass Sie in der Unfallsituation einen qualifizierten Rechtsberater brauchen, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.

Dazu gehört natürlich auch, für Sie bei Verletzungen ein angemessenes Schmerzensgeld geltend zu machen.

Die ersten Abklärungen können selbstverständlich telefonisch erfolgen.

Führerscheinentzug, Bußgeld, Fahrverbot? Auch im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts biete ich Ihnen fachlich fundierte Beratung und Vertretung an. Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Für den Fall der Fälle:

Typischerweise bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen droht die schwerwiegendste Folge eines Bußgeldverstoßes: das Fahrverbot.

 
Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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Mit dem kleinen Bußgeldrechner und dem Abstandsrechner können Sie sich eine erste Orientierung verschaffen, welche Sanktionen Ihnen drohen. Bitte beachten Sie, dass die Bußgeldbehörde – und später der Richter – die Möglichkeit haben, zu Ihren Gunsten und zu Ihren Lasten zu entscheiden und dabei z.B. die konkreten Umstände des Einzelfalls, Ihre berufliche Situation und mögliche Voreintragungen berücksichtigen können. Hier ist es wichtig, frühzeitig Akteneinsicht durch einen Verteidiger zu nehmen, die für Sie sprechenden Argumente vorzubringen und gegebenenfalls in einer Hauptverhandlung die für Sie sprechenden Umstände juristisch  fundiert vorzutragen. Für den Fall der Fälle … frühzeitig Termin beim Anwalt vereinbaren.

Sie wollen Ihren Punktestand in Flensburg erfragen? Hier ist der Link!

 
Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: [1..300]
              Abstand: Meter
Wertebereich: [1..150]
Probezeit:

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